Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen FM-Squared GmbH (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden. Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern (B2B).
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Verträge über Dienstleistungen, Software-Lizenzen, Nutzungsüberlassungen und sonstige Leistungen zwischen:
FM-Squared GmbH
Herderstraße 18, 72762 Reutlingen
Handelsregister: HRB 803865 (Amtsgericht Stuttgart)
Geschäftsführer: Finn Mika Zukschwerdt
USt-IdNr.: (wird nachgetragen)
E-Mail: info@fm-squared.com
und dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde").
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(3) Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er nicht als Verbraucher handelt.
(4) Die jeweils gültige Fassung dieser AGB ist auf der Website des Anbieters abrufbar.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter entwickelt, betreibt und lizenziert die KI-Plattform „AILYSTA" sowie darauf basierende spezialisierte KI-Tools für Unternehmen.
(2) Gegenstand der Leistungen können insbesondere sein:
- Entwicklungsleistungen: Konzeption und Entwicklung kundenspezifischer KI-Tools auf Basis der AILYSTA-Plattform
- Lizenzierung: Bereitstellung von Standard-KI-Tools (z. B. AILYSTA-Compare, Company Research) als Software-as-a-Service (SaaS)
- Beratung: Strategische und technische Beratungsleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz, Automatisierung und Datenanalyse
- Integration: Anbindung und Integration von KI-Tools in bestehende IT-Infrastrukturen des Kunden
- Betrieb: Hosting, Betrieb, Wartung und Support der entwickelten oder lizenzierten Lösungen
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Service Level Agreement (SLA) oder dem Individualvertrag. Im Zweifel geht der Individualvertrag diesen AGB vor.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Der Anbieter bleibt in diesem Fall für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Angebot erlischt, wenn es nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang angenommen wird, sofern keine abweichende Bindungsfrist angegeben ist.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche oder in Textform übermittelte Auftragsbestätigung des Anbieters; oder
- Beginn der Leistungserbringung durch den Anbieter; oder
- Freischaltung eines Kundenkontos bei SaaS-Leistungen.
(3) Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.
(4) Offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler in Angeboten berechtigen den Anbieter zur Anfechtung.
§ 4 Leistungserbringung
(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik unter Einsatz angemessener fachlicher Sorgfalt. Maßstab ist die übliche Beschaffenheit vergleichbarer Leistungen.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Entwicklungsleistungen typischerweise in folgenden Phasen:
- Analysephase: Workshop, Anforderungsaufnahme und Konzeption
- Entwicklungsphase: Erstellung eines Minimum Viable Product (MVP)
- Pilotphase: Test und Optimierung im produktionsnahen Umfeld
- Produktivphase: Rollout, Abnahme und Übergabe an den Regelbetrieb
(3) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als „verbindlich" oder „fix" bezeichnet wurden. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Zieltermine.
(4) Der Anbieter ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(5) Bei SaaS-Leistungen gelten die im Service Level Agreement (SLA) vereinbarten Verfügbarkeiten. Ohne abweichende Vereinbarung strebt der Anbieter eine Verfügbarkeit von 99,0 % im Monatsmittel an. Geplante Wartungsarbeiten werden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte und Zugänge vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Daten.
(2) Der Kunde benennt einen fachlich qualifizierten und entscheidungsbefugten Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter. Änderungen sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
(3) Zwischenergebnisse, Konzepte und sonstige vom Anbieter zur Prüfung vorgelegte Arbeitsergebnisse sind vom Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang zu prüfen und schriftlich freizugeben oder mit konkretem, nachvollziehbarem Feedback zu versehen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Arbeitsergebnisse als freigegeben.
(4) Verzögerungen aufgrund fehlender, verspäteter oder mangelhafter Mitwirkung des Kunden führen zu einer angemessenen Verschiebung vereinbarter Termine. Der Anbieter ist berechtigt, den durch die Verzögerung entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen.
(5) Der Kunde gewährleistet, dass seine IT-Infrastruktur die vom Anbieter mitgeteilten technischen Voraussetzungen erfüllt.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der Preisliste des Anbieters. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung wie folgt:
- Entwicklungsprojekte: Festpreis gemäß Angebot oder nach Aufwand auf Basis der vereinbarten Stunden- bzw. Tagessätze
- Lizenzen/SaaS: monatlich oder jährlich im Voraus
- Nutzungsabhängige Vergütung: token-, abfrage- oder analysebasierte Abrechnung gemäß dokumentierter Nutzung
(2) Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart. Maßgeblich ist der Eingang beim Anbieter.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt:
- Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB)
- eine Mahnpauschale von 40 EUR je Mahnung zu erheben (§ 288 Abs. 5 BGB)
- bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 30 Tagen die Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen
(5) Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten ist der Anbieter berechtigt, die Vergütung zum Beginn eines neuen Vertragsjahres anzupassen, um gestiegene Kosten (insbesondere Personal-, Energie- und Infrastrukturkosten) auszugleichen. Eine Preiserhöhung wird dem Kunden mindestens 3 Monate vor Inkrafttreten angekündigt. Erhöhungen von mehr als 5 % berechtigen den Kunden zur außerordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens.
(6) Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
§ 7 Nutzungsrechte und Lizenzen
(1) Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches (nicht-ausschließliches), nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen für die vereinbarte Laufzeit und den vereinbarten Zweck.
(2) Die AILYSTA-Plattform einschließlich deren Kernarchitektur, Basismodule, Meta-KI-Komponenten, Algorithmen, Modelle, Quellcode und Dokumentation verbleiben im ausschließlichen Eigentum des Anbieters. Der Kunde erwirbt hieran keine Rechte über das in Absatz 1 genannte Nutzungsrecht hinaus.
(3) Kundenspezifische Entwicklungen:
- Ohne abweichende Vereinbarung erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht; der Anbieter ist berechtigt, die Entwicklungen anonymisiert weiterzuverwenden.
- Eine Exklusivlizenz kann gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.
- Eine vollständige Übertragung der Nutzungsrechte bedarf ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und gesonderter Vergütung.
(4) Unzulässig sind insbesondere:
- Dekompilierung, Reverse Engineering oder Disassemblierung (soweit nicht nach § 69e UrhG zwingend erlaubt)
- Vervielfältigung, Weitergabe oder Vermietung an Dritte
- Entfernung oder Veränderung von Schutzrechtsvermerken
- Nutzung außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks
(5) Der Anbieter kann Open-Source-Komponenten einsetzen. Eine Liste der verwendeten Komponenten und deren Lizenzbedingungen wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Der Kunde verpflichtet sich, die jeweiligen Lizenzbedingungen einzuhalten.
KI-Trainingsverbot: Der Kunde ist nicht berechtigt, die bereitgestellten Leistungen, Modelle oder Outputs zum Training eigener oder fremder KI-Systeme zu verwenden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
§ 8 Datenschutz, Hosting und KI-Infrastruktur
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
(3) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt:
- das Hosting der Anwendungen und Datenbanken,
- die KI-Verarbeitung und Inferenz,
- die Speicherung personenbezogener und sensibler Daten
ausschließlich in Microsoft Azure Rechenzentren in Deutschland (Region: Germany West Central / Germany North). Diese Rechenzentren sind ISO 27001 zertifiziert und DSGVO-konform.
(4) Die Nutzung von OpenAI-Diensten mit Serverstandort in den USA erfolgt ausschließlich:
- auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden; und
- unter folgenden Voraussetzungen:
- Abschluss der EU-Standardvertragsklauseln (SCC) gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914
- Implementierung zusätzlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs), insbesondere Verschlüsselung bei Übertragung und Speicherung sowie Pseudonymisierung/Anonymisierung wo möglich
- vertragliche Zusicherung von OpenAI, dass Kundendaten nicht zu Trainingszwecken verwendet werden
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung in Drittländer und die Information betroffener Personen.
(5) Der Einsatz anderer Large-Language-Modelle (z. B. Anthropic Claude, Google Gemini, Mistral, Llama) oder alternativer Cloud-Provider (z. B. AWS, Google Cloud) wird individuell vereinbart und in einem gesonderten Nachtrag geregelt.
(6) Auf Wunsch des Kunden kann eine On-Premise-Installation im Rechenzentrum des Kunden oder bei einem vom Kunden benannten Hosting-Provider umgesetzt werden. Die technischen Voraussetzungen und Mehrkosten werden gesondert vereinbart.
(7) Der Anbieter führt regelmäßige Backups durch. Ohne abweichende Vereinbarung erfolgen tägliche Backups mit einer Aufbewahrungsdauer von 30 Tagen.
§ 9 Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software bei Übergabe bzw. Freischaltung die vertraglich vereinbarten Funktionen im Wesentlichen erfüllt. Maßstab ist die vereinbarte Leistungsbeschreibung.
(2) Der Kunde hat Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Bei offensichtlichen Mängeln beginnt die Frist mit Übergabe/Freischaltung.
(3) Bei berechtigten Mängelanzeigen wird der Anbieter nach eigener Wahl:
- den Mangel durch Nachbesserung (Bugfix, Patch, Update) beheben; oder
- eine mangelfreie Ersatzlieferung (Workaround) bereitstellen.
(4) Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist (mindestens zwei Versuche) fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung der Vergütung oder – bei nicht unerheblichen Mängeln – Rücktritt vom Vertrag verlangen.
(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, Produktivsetzung oder – bei SaaS-Leistungen – ab erstmaliger Freischaltung.
(6) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei:
- Mängeln, die durch unsachgemäße Bedienung, Veränderung oder Eingriffe des Kunden oder Dritter verursacht wurden
- Nutzung außerhalb der vereinbarten Systemumgebung
- höherer Gewalt oder Umständen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat
- nicht reproduzierbaren Fehlern
Wichtiger Hinweis: KI-gestützte Analysen und Empfehlungen stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder sonstige Fachberatung dar. Die Ergebnisse dienen ausschließlich der Entscheidungsunterstützung und ersetzen keine eigenverantwortliche fachliche Prüfung durch den Kunden oder qualifizierte Berater. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von KI-generierten Inhalten.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) In den Fällen des Absatzes 2 ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf:
- die für den jeweiligen Einzelauftrag vereinbarte Nettovergütung; maximal jedoch
- 100.000 EUR je Schadensfall und 250.000 EUR je Vertragsjahr
(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust (soweit nicht durch vertraglich geschuldete Datensicherung vermeidbar) und Folgeschäden, ist – außer in den Fällen des Absatzes 1 – ausgeschlossen.
KI-spezifischer Haftungsausschluss: Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus fehlerhaften, unvollständigen oder missverständlichen KI-generierten Inhalten, Entscheidungen des Kunden auf Grundlage von KI-Ergebnissen oder der Nutzung von KI-Ergebnissen entgegen der bestimmungsgemäßen Verwendung entstehen, es sei denn, der Anbieter hat diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter des Anbieters.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen, insbesondere durch regelmäßige Datensicherung.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei („Vertrauliche Informationen") streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden.
(2) Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere:
- Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
- technische Informationen, Know-how, Algorithmen und Quellcode
- Kundendaten und Geschäftsbeziehungen
- Preise, Kalkulationen und Vertragskonditionen
- alle Informationen, die als „vertraulich" gekennzeichnet sind
(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren
- nach der Mitteilung ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich werden
- der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren
- von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig erhalten wurden
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher/gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen (mit vorheriger Information der anderen Partei, soweit zulässig)
(4) Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Vertragsende fort.
(5) Bei Verstößen gegen die Vertraulichkeitspflichten ist die verletzende Partei zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
(2) Lizenz- und SaaS-Verträge:
- Die Mindestlaufzeit beträgt – soweit nicht anders vereinbart – 12 Monate
- Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 weitere Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird
- Kündigungen bedürfen der Textform
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- die andere Partei trotz Mahnung und angemessener Nachfrist wesentliche Vertragspflichten verletzt
- über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird
- der Kunde mit der Zahlung fälliger Vergütungen trotz Mahnung länger als 30 Tage in Verzug ist
(4) Nach Vertragsende:
- Der Kunde kann innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende seine Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (z. B. CSV, JSON, XML) exportieren oder deren Export verlangen
- Nach Ablauf dieser Frist ist der Anbieter berechtigt und – auf Verlangen des Kunden – verpflichtet, die Kundendaten unwiderruflich zu löschen
- Der Anbieter stellt auf Wunsch eine Löschbestätigung aus
(5) Mit Vertragsende enden alle dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte. Der Kunde hat die Software und alle Kopien zu löschen oder zurückzugeben.
§ 13 Höhere Gewalt (Force Majeure)
(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen, soweit diese auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist.
(2) Höhere Gewalt umfasst alle unvorhersehbaren Ereignisse außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei, insbesondere:
- Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien
- Krieg, Terrorismus, Aufruhr
- Streiks und Aussperrungen (außer im eigenen Betrieb)
- behördliche Anordnungen und Gesetzesänderungen
- großflächige Störungen der Internet-Infrastruktur oder von Cloud-Diensten Dritter
- Cyberangriffe, soweit angemessene Schutzmaßnahmen ergriffen wurden
(3) Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Hindernisses zu informieren und zumutbare Anstrengungen zu unternehmen, die Auswirkungen zu minimieren.
(4) Dauert ein Fall höherer Gewalt länger als 3 Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§ 14 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
(3) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung seines Schweigens hinweisen.
(4) Bei Widerspruch des Kunden gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Stuttgart, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(5) Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können vom Kunden nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen werden. Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten auf verbundene Unternehmen zu übertragen.
(6) Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
Stand: Januar 2026
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